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Umsatzsteuer, besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister (§ 22 g UStG)
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Aufzeichnungen / Umsatzsteuer
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Aufzeichnungen / Umsatzsteuer
Fundstellen
-
BMF 28.12.2023, III C 5 - S 7420/20/10007 :004 (DOK 2023/1034581)
BStBl 2024 I S. 164
DStR 2024 S. 115
DB 2024 S. 219
UR 2024 S. 111
Normen
[UStG] § 22 g
[UStG] § 22 g
Zitiert in... / geändert durch...
- BMF 14.3.2025, SIS 25 04 39, Anwendung von BMF-Schreiben; BMF-Schreiben, die bis zum 13. März 2025 ergangen sind: Das Bundesfinanzmini...
- BMF 15.3.2024, SIS 24 05 81, Anwendung von BMF-Schreiben, BMF-Schreiben, die bis zum 14. März 2024 ergangen sind: Das Bundesfinanzmini...
Fachaufsätze
- LIT 04 96 30 L. Klein, NWB 12/2024 S. 794: BMF zu CESOP-Aufzeichnungspflichten für Zahlungsdienstleister - Lit.; L. Klein, NWB 12/2024 S. 794; UStG ...

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