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Kosten der Zusammenführung von IT-Systemen und Daten der an einer Verschmelzung beteiligten Rechtsträger keine "Kosten für den Vermögensübergang" im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
Fundstellen
  1. FG Bremen 19.10.2023, 1 K 134/21 (6)
Normen
[EStG] § 4 Abs. 4, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2
[KStG] § 8 b Abs. 2
[UmwStG 2006] § 12 Abs. 2 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: X R 34/23 (BFH), Verschmelzung, Vermögensübergang, Kosten
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