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Inanspruchnahme des zollrechtlichen Vertreters ohne Vertretungsmacht für die Einfuhrumsatzsteuer bei fehlgeschlagener innergemeinschaftlicher Lieferung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG (Verfahrenscode 42)

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Einfuhrumsatzsteuer
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 30.11.2022, 1 K 1165/20
Normen
[AEUV] Art. 29
[AO 1977] § 88 Abs. 1, § 118, § 131, § 155 Abs. 1, § 169 Abs. 2 Satz 2, § 370 Abs. 1
[FGO] § 76 Abs. 1 Satz 3, § 96 Abs. 1 Satz 1
[RL 2006/112/EG] Art. 2 Abs. 1 Buchst. d, Art. 30 Abs. 1, Art. 61, Art. 71 Abs. 2, Art. 138 Abs. 1, Art. 143 Abs. 1 Buchst. d, Art. 143 Abs. 2, Art. 201, Art. 204 Abs. 1, Art. 205, Art. 211
[UStG] § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 5 Abs. 1 Nr. 3, § 6 a Satz 1 Nr. 2, § 6 a Abs. 4, § 21 Abs. 2
[VO (EWG) Nr. 2913/92] Art. 4 Nr. 5, Art. 4 Nr. 18, Art. 5 Abs. 4 Unterabs. 2, Art. 6, Art. 8, Art. 29 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1, Art. 30 Abs. 2, Art. 31 Abs. 1, Art. 31 Abs. 2 Buchst. g, Art. 79, Art. 201 Abs. 1 Buchst. a, Art. 201 Abs. 2, Art. 201 Abs. 3 Unterabs. 1, Art. 218, Art. 219, Art. 220 Abs. 1 Buchst. a, Art. 221 Abs. 3, Art. 221 Abs. 4
[VO (EWG) Nr. 2454/93] Art. 150, Art. 151, Art. 152, Art. 153, Art. 181 a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: VII R 10/23 (BFH), Nacherhebung, Einfuhrabgaben, Zollwert
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