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Gewinnzuschlag nach § 6 b Abs. 7 EStG bei Auflösung einer § 6 b-Rücklage in Höhe von 6 % des aufgelösten Rücklagenbetrags für jedes volle Wirtschaftsjahr nicht verfassungswidrig

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Rücklagen
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 18.09.2023, 10 K 1459/22
Normen
[AO 1977] § 233 a, § 238 Abs. 1 Satz 1
[EStG] § 6 b Abs. 3 Satz 1, § 6 b Abs. 3 Satz 2, § 6 b Abs. 3 Satz 4, § 6 b Abs. 3 Satz 5, § 6 b Abs. 7
[GG] Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 100 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: VI R 20/23 (BFH), Gewinnzuschlag, Verzinsung, Verfassungsmäßigkeit
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