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Sozialhilfe, Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen der Leistungsberechtigen gegenüber ihren Kindern nur bei Überschreitung der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro, Begrenzung des Auskunftsverlangens auf Fragen zu den Einkommensverhältnissen, bei fehlerhaftem Auskunftsverlangen Rechtswidrigkeit des gesamten Auskunftsverwaltungsakts
			Kapitel: 
Arbeits- und Sozialrecht > Sozialrecht
		
			Arbeits- und Sozialrecht > Sozialrecht
			Fundstellen
			
	
			- LSG Nordrhein-Westfalen 25.01.2023, L 12 SO 231/22 (ECLI:DE:LSGNRW:2023:0125.L12SO231.22.00)
			Normen
[SGB XII] § 94 Abs. 1 a Satz 1, § 94 Abs. 1 a Satz 2, § 94 Abs. 1 a Satz 3, § 94 Abs. 1 a Satz 5, § 117 Abs. 1 Satz 1
[SGG] § 160 Abs. 2 Nr. 1
					
	
	
	
	[SGB XII] § 94 Abs. 1 a Satz 1, § 94 Abs. 1 a Satz 2, § 94 Abs. 1 a Satz 3, § 94 Abs. 1 a Satz 5, § 117 Abs. 1 Satz 1
[SGG] § 160 Abs. 2 Nr. 1
 
	
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