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Soziale Medien mit Kommentarfunktion als mitbestimmungspflichtige Überwachungseinrichtung
Kapitel:
Arbeits- und Sozialrecht > Arbeitsrecht
Arbeits- und Sozialrecht > Arbeitsrecht
Fundstellen
-
BVerwG 04.05.2023, 5 P 16.21 (ECLI:DE:BVerwG:2023:040523B5P16.21.0)
BVerwGE 178 S. 281
Normen
[ArbGG] § 96 Abs. 1 Satz 2
[BPersVG a.F.] § 75 Abs. 3 Nr. 17
[BPersVG] § 80 Abs. 1 Nr. 21, § 108 Abs. 2
[ZPO] § 561, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1
[ArbGG] § 96 Abs. 1 Satz 2
[BPersVG a.F.] § 75 Abs. 3 Nr. 17
[BPersVG] § 80 Abs. 1 Nr. 21, § 108 Abs. 2
[ZPO] § 561, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1
Fachaufsätze
- LIT 04 86 76 S. Oltmanns, DB 46/2023 S. 2700: Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige Überwachungseinrichtung sein - Lit.;...

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