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Beginn der Pflicht von Steuerberatern zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) mit Erhalt des Registrierungscodes von der Bundessteuerberaterkammer
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 12.07.2023, 16 K 16070/23, rkr.
EFG 2023 S. 1513
Normen
[FGO] § 52 a, § 52 d Satz 1, § 52 d Satz 2
[FGO] § 52 a, § 52 d Satz 1, § 52 d Satz 2
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Berlin-Brandenburg 30.5.2024, SIS 24 13 22, Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfaches (beSt): 1. Einem Steuerberater stan...
- FG München 16.5.2024, SIS 24 11 93, Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung infolge fehlenden Hinweises auf die elektronische Kommunikation nach § ...

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