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Nachträglich rückwirkende Anlaufhemmung bei erst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung gestellten Antrag auf Günstigerprüfung von Kapitalerträgen
Kapitel:
Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
Fundstellen
-
FG Nürnberg 20.07.2023, 8 K 1062/22
EFG 2023 S. 1234
Normen
[AO 1977] § 169 Abs. 2, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
[EStG] § 32 d Abs. 6
[FGO] § 155 Satz 1
[ZPO] § 251
[AO 1977] § 169 Abs. 2, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
[EStG] § 32 d Abs. 6
[FGO] § 155 Satz 1
[ZPO] § 251
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: VI R 17/23 (BFH), Antragsveranlagung, Festsetzungsfrist, Festsetzungsverjährung, Anlaufhemmung, Günstigerprüfung, Pflichtveranlagung

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