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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumnis bei erfolgloser Übermittlung per Telefax, Belegung des Empfangsgeräts, Verschulden bei vorschneller Beendigung der Übermittlungsversuche, Erhöhte Sorgfaltspflicht bei Ausschöpfung der Frist

Kapitel:
Verschiedenes > Wiedereinsetzung
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 14.06.2018, 15 K 2760/17 G, U, F
Normen
[FGO] § 47 Abs. 1, § 56 Abs. 1
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