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Vereinnahmte Gelder für die Vertretung im ärztlichen Notdienst sind nicht als im Zusammenhang mit Heilbehandlungen stehend steuerbefreit

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Fundstellen
  1. FG Münster 09.05.2023, 15 K 1953/20 U
    EFG 2023 S. 1257
Normen
[FGO] § 102
[RL 2006/112/EG] Art. 2 Abs. 1 Buchst. c
[UStG] § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 14 Buchst. a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: XI R 24/23 (BFH), Steuerfreiheit, Heilbehandlung
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