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Billigkeitsgründe i.S. von § 227 AO, Erlass der Einfuhrumsatzsteuer aus Billigkeitsgründen

Kapitel:
Verschiedenes > Billigkeitsmaßnahmen
Fundstellen
  1. FG Hamburg 20.12.2022, 4 K 79/22
    EFG 2023 S. 970
Normen
[AO 1977] § 227
[EUStBV] § 14 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: VII R 5/23 (BFH), Einfuhrumsatzsteuer, Erlass, Auslegung, Billigkeitsgründe, Ungleichbehandlung
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