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Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden, in denen Kindesunterhalt aufgrund unrichtiger eigener Angaben des Steuerpflichtigen in den über ELSTER erstellten Steuererklärungen unzutreffend als Ehegattenunterhalt nach § 22 Nr. 1 a EStG besteuert worden ist

Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 20.03.2023, 4 K 4006/22, rkr.
Normen
[AO 1977] § 129, § 173 Abs. 1 Nr. 2
[EStG] § 10 Abs. 1 a Nr. 2, § 22 Nr. 1 a
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