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GmbH & Co. KG als Holdinggesellschaft für eine GmbH und deren Tochtergesellschaften, kein Gestaltungsmissbrauch durch Kapitalerhöhung unter Zuzahlung in die Kapitalrücklage bei der GmbH (Überpari-Emission), Erwerb des neuen Geschäftsanteils durch den alleinigen Kommanditisten der KG und zeitnahe verlustrealisierende Veräußerung des neuen Anteils neu geschaffener GmbH-Anteil als Sonderbetriebsvermögen II der GmbH & Co. KG

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > GmbH & Co.
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 06.02.2023, 10 K 1285/20
    EFG 2023 S. 844
Normen
[AO 1977] § 42 Abs. 1, § 42 Abs. 2
[EStG] § 3 c Abs. 2, § 3 Nr. 40, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 6, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
[HGB] § 255 Abs. 1, § 272 Abs. 2 Nr. 1, § 272 Abs. 2 Nr. 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: IV R 12/23 (BFH), GmbH-Anteil, Sonderbetriebsvermögen, Kapitalerhöhung, Agio, Anschaffungskosten, Gestaltungsmissbrauch
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