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Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft (§ 89 Abs. 3 bis 7 AO)
Kapitel:
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
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Fundstellen
- OFD Karlsruhe 28.04.2023, S 0224 (§ 89 Karte 2)
Normen
[AO 1977] § 89 Abs. 2 Satz 1, § 89 Abs. 3, § 89 Abs. 4, § 89 Abs. 5, § 89 Abs. 6, § 89 Abs. 7
[StAuskV] § 1 Abs. 2
[AO 1977] § 89 Abs. 2 Satz 1, § 89 Abs. 3, § 89 Abs. 4, § 89 Abs. 5, § 89 Abs. 6, § 89 Abs. 7
[StAuskV] § 1 Abs. 2
Zitiert in... / geändert durch...
- Niedersächsisches FG 15.1.2025, SIS 25 03 27, Festsetzung einer Gebühr für die Erteilung einer einheitlichen verbindlichen Auskunft gegenüber mehreren ...
- OFD Karlsruhe 28.4.2023, SIS 23 07 57, Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung verbindlicher Auskünfte: Die OFD Karlsruhe hat ihre Verfügung zur ...

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