Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des Zuteilungsverfahrens nach § 190 AO

Kapitel:
Verschiedenes > Steuerbescheid
Fundstellen
  1. FG München 30.01.2023, 7 K 2200/18, rkr.
    EFG 2023 S. 672
Normen
[AO 1977] § 22, § 24, § 110 Abs. 1 Satz 1, § 110 Abs. 3, § 127, § 164 Abs. 1, § 164 Abs. 3 Satz 2, § 164 Abs. 4, § 189 Satz 1, § 189 Satz 3, § 190 Satz 1, § 190 Satz 2, § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 351 Abs. 1, § 351 Abs. 2
[FVG] § 17 Abs. 2
[GewStG] § 4 Abs. 1
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 11.5.2023, SIS 23 12 34, Rechtsschutz gegen die Angabe der hebeberechtigten Gemeinde im Gewerbesteuermessbescheid: 1. Mit der Fest...
Testen?
Wenn Sie das Dokument vollständig sehen wollen, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.