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Stattgebender Kammerbeschluss, Versagung von Beratungshilfe verletzt Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit, Anrechnung von Betriebskostenguthaben auf den Leistungsanspruch des Leistungsempfängers nach § 22 Abs. 3 SGB II als schwierige Rechtsfrage, hinsichtlich derer nicht auf Selbsthilfe verwiesen werden darf
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Rechtsbehelfe > Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Fundstellen
- BVerfG 04.04.2022, 1 BvR 1370/21 (ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220404.1bvr137021)
Normen
[BeratHiG] § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 1
[BVerfGG] § 93 c Abs. 1 Satz 1
[GG] Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
[SGB II] § 11 Abs. 3 Satz 4, § 19, § 22 Abs. 3
[BeratHiG] § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 1
[BVerfGG] § 93 c Abs. 1 Satz 1
[GG] Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
[SGB II] § 11 Abs. 3 Satz 4, § 19, § 22 Abs. 3

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