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Sportwettensteuer gilt auch für EU-ausländische Veranstalter
Kapitel:
International > EU (ohne USt)
International > EU (ohne USt)
Fundstellen
- Hessisches FG 23.03.2022, 5 K 1920/17
Normen
[AEUV] Art. 56
[GG] Art. 3, Art. 12
[RennwLottG] § 17 Abs. 2
[AEUV] Art. 56
[GG] Art. 3, Art. 12
[RennwLottG] § 17 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 16.07.2024, SIS 24 13 86, Sport, Wette, Verfassungswidrigkeit, Europarecht
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 16.7.2024, SIS 24 13 86, Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten: § 17 Abs. 2 des Rennwett- ...

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