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Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig, Regelungen zur Wohnraumüberwachung, zur Online-Durchsuchung, zur Ortung von Mobilfunkendgeräten, zur Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung, zu Verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten, zur Observation außerhalb der Wohnung sowie zur Informationsübermittlung durch das Landesamt für Verfassungsschutz weithin unverhältnismäßig i.e. Sinn, teilweise Fortgeltung nach Maßgabe des Tenors, längstens bis 31.7.2023

Kapitel:
Verschiedenes > Steuerfahndung, Steuerstrafrecht
Fundstellen
  1. BVerfG 26.04.2022, 1 BvR 1619/17 (ECLI:DE:BVerfG:2022:rs20220426.1bvr161917)
    BVerfGE 162 S. 1
    NJW 2022 S. 1583
Normen
[BVerfSchG] § 3 Abs. 1
[GG] Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 10 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Art. 13 Abs. 4
[VerfSchutzG BY 2016] Art. 8 a, Art. 8 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Art. 8 b Abs. 3, Art. 9 Abs. 1 Satz 1, Art. 10 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 15 Abs. 3, Art. 18 Abs. 1, Art. 19 a Abs. 1, Art. 19 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 a, Art. 25 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, Art. 25 Abs. 1 Nr. 3, Art. 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Art. 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Art. 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
Zitiert in... / geändert durch...
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