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Für die Kostenfestsetzung maßgeblicher Umsatzsteuersatz auf die Vergütung des Rechtsanwalts bei einvernehmlicher Erklärung der Hauptsache, Beendigung des Rechtszugs im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 RVG erst im Zeitpunkt der gerichtlichen Kostenentscheidung über die Erledigung der Hauptsache

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Verfahrenskosten
Fundstellen
  1. FG des Landes Sachsen-Anhalt 30.03.2022, 5 Ko 114/22, rkr.
Normen
[FGO] § 138 Abs. 1, § 138 Abs. 2, § 149 Abs. 1, § 155 Satz 1
[RVG] VV Nr. 7008, § 8 Abs. 1 Satz 2, § 8 Abs. 1 Satz 3
[UStG] § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 28 Abs. 1
[ZPO] § 103 Abs. 1, § 104 Abs. 1, § 104 Abs. 2 Satz
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