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Produktionsabgabe für Zucker, Rechtsgrundlage für die nachträgliche Feststellung von Mehrmengen, Geltung der Korrektur- und Verjährungsvorschriften der AO, Rechtsnatur der Mitteilungsfrist des Art. 3 Abs. 2 VO Nr. 2670/81, Verkürzung der Verjährungsfrist durch Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 1995

Kapitel:
Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 26.01.2022, 4 K 1601/20 MOG
Normen
[AO 1977] § 1 Abs. 1 Satz 2, § 164 Abs. 1, § 164 Abs. 4, § 170 Abs. 1, § 171 Abs. 3 a, § 171 Abs. 4, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 179 Abs. 1, § 182 Abs. 1 Satz 1
[MOG] § 12 Abs. 1 Satz 1
[VO (EWG) Nr. 1443/82] Art. 3 Abs. 3, Art. 3 Abs. 4
[VO (EWG) Nr. 2670/81] Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2, Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 1, Art. 3 Abs. 2
[VO (EG) Nr. 2988/95] Art. 3 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3
[VO (EG) Nr. 2038/1999] Art. 55
[VO (EG) Nr. 1260/2001] Art. 51 Unterabs. 2
[VO (EG) Nr. 314/2002] Art. 12
[ZuckProdAbgV] § 8 Abs. 1 Nr. 1
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