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Niederlassungsfreiheit, Gleichbehandlung, Regelung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, wonach der grundsätzlich vollständige und automatische Ausschluss von Rentenansprüchen aus einem Altersversorgungssystem von der Insolvenzmasse voraussetzt, dass dieses Altersversorgungssystem steuerlich anerkannt ist, Geltung dieser Voraussetzung in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unionsbürgers, der von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, um im Vereinigten Königreich dauerhaft als Selbständiger tätig zu sein, Rentenansprüche dieses Unionsbürgers aus einem Altersversorgungssystem, das in seinem Herkunftsmitgliedstaat errichtet und steuerlich anerkannt wurde, kein Ausschluss dieser Rentenansprüche von der Insolvenzmasse, Anwendung einer Regelung über den Ausschluss von der Insolvenzmasse auf diese Rentenansprüche, die für den Insolvenzschuldner weitaus ungünstiger ist

Kapitel:
Insolvenz > Masseverbindlichkeit
Fundstellen
  1. EuGH 11.11.2021, Rs C-168/20 (ECLI:EU:C:2021:907)
Normen
[AEUV] Art. 21, Art. 49
[RL 2004/38/EG] Art. 24 Abs. 1
[VO (EG) Nr. 1346/2000]
[VO (EU) Nr. 492/2011]
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