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Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen, Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Ausfuhr
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Ausfuhr
Fundstellen
-
BMF 27.09.2021, III C 3 - S 7134/21/10004 :001 (DOK 2021/1028891)
BStBl 2021 I S. 1812
DStR 2021 S. 2301
StEd 2021 S. 622
DB 2021 S. 2322
UR 2021 S. 886
Normen
[UStG] § 6
[UStG] § 6
Zitiert in... / geändert durch...
- BMF 14.3.2025, SIS 25 04 39, Anwendung von BMF-Schreiben; BMF-Schreiben, die bis zum 13. März 2025 ergangen sind: Das Bundesfinanzmini...
- BMF 15.3.2024, SIS 24 05 81, Anwendung von BMF-Schreiben, BMF-Schreiben, die bis zum 14. März 2024 ergangen sind: Das Bundesfinanzmini...
- BMF 10.3.2023, SIS 23 04 20, Anwendung von BMF-Schreiben, BMF-Schreiben, die bis zum 9. März 2023 ergangen sind: Das Bundesfinanzminis...
- LfSt Niedersachsen 4.1.2023, SIS 23 21 36, Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen nach § 4 Nr. 1 a i.V.m. § 6 UStG: Das Landesamt für Steuern Nieder...
- BMF 11.3.2022, SIS 22 03 93, Anwendung von BMF-Schreiben, bis zum 10.3.2022 ergangene Schreiben: Das Bundesfinanzministerium hat für S...
- BMF 27.9.2021, SIS 21 15 50, Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13 b UStG bei Organschaften: Das Bunde...

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