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Unzureichende Zahlungsmittel des Vertreters des Steuerschuldners, längerer Zeitraum mit mehreren Fälligkeitszeitpunkten, Verfügungsverbot gegen den Steuerschuldner, bereits fällige Steuerforderung, Steuergläubiger durch den Insolvenzverwalter

Kapitel:
Verschiedenes > Haftung für Steuern
Fundstellen
  1. OVG Nordrhein-Westfalen 12.04.2021, 14 B 2019/20 (ECLI:DE:OVGNRW:2021:0412.14B2019.20.00)
Normen
[AO 1977] § 34 Abs. 1, § 69 Satz 1
[InsO] § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1
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