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Verlustübergang nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
		
			Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
			Fundstellen
			
	
			- 
				BFH 12.05.2020, I R 57/17 (NV) (ECLI:DE:BFH:2020:U.120520.IR57.17.0)
									
 BFH/NV 2021 S. 357
 DStR 2021 S. 95
 Anmerkungen:
 J.H. in StuB 9/2021 S. 388
			Normen
[UmwStG 1995] § 12 Abs. 3 Satz 2
					
	
			[UmwStG 1995] § 12 Abs. 3 Satz 2
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
	
	- vor: FG Köln, 13.07.2017, Verschmelzung, Verlustvortrag, Betriebsfortführung, Rechtsnachfolge
 
	
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