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Offenlegungspflicht nach § 325 HGB, Ordnungsgeld bei Verletzung der Offenlegungspflicht nach § 335 Abs. 4 HGB

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Kapitalgesellschaften
Fundstellen
  1. BVerwG 24.06.2020, 8 B 71.19 (ECLI:DE:BVerwG:2020:240620B8B71.19.0)
Normen
[HGB] § 325, § 335 Abs. 4
[EGHGB] Art. 70 Abs. 1 Satz 1, Art. 70 Abs. 3
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