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Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, obwohl die Tatsache bei einem vorangegangenen Änderungsbescheid bereits bekannt war

Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
  1. BFH 28.05.2020, X B 19/20 (NV) (ECLI:DE:BFH:2020:B.280520.XB19.20.0)
    BFH/NV 2020 S. 1044
Normen
[AO 1977] § 165 Abs. 2, § 173 Abs. 1 Nr. 1
Zitiert in... / geändert durch...
  • Niedersächsisches FG 16.5.2023, SIS 23 12 18, Anwendung von Korrekturnormen bei Veranlagungen unter Verwendung eines Risikomanagementsystems: 1. Das Me...
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