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Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen wegen wirtschaftlicher Schäden durch das Coronavirus, Pfändung von Bankguthaben, Selbstbindung der Verwaltung durch das BMF-Schreiben vom 19.3.2020, Anordnungsanspruch gemäß § 258 AO, Beendigung bereits laufender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Interessenabwägung in Bezug auf Anordnungsgrund, Bemessung der Sicherheitsleistung

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Vorläufiger Rechtsschutz
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 29.05.2020, 9 V 754/20 AE(KV)
    EFG 2020 S. 1049
Normen
[AO 1977] § 258
[FGO] § 114 Abs. 1 Satz 2, § 114 Abs. 3, § 114 Abs. 5
[GG] Art. 3 Abs. 1
[ZPO] § 920 Abs. 1, § 920 Abs. 2, § 921 Satz 2, § 938 Abs. 1
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Berlin-Brandenburg 20.11.2020, SIS 20 20 59, Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO gem. BMF-Schreiben vom 19.3.2020, IV A 3 - S 0336/19/10007 :002, BSt...
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