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Übernahme eines Schwimmbades vom Zweckverband durch eine Kommune als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsätze: Lieferungen, sonstige Leistungen
Fundstellen
  1. Hessisches FG 09.03.2020, 1 K 1575/18
    EFG 2020 S. 1358
Normen
[UStG] § 1 Abs. 1 a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: V R 41/21 (BFH), Geschäftsveräußerung im Ganzen, Umsatzsteuerpflicht, Zahlung durch Dritte, Entgelt, Schwimmbad
  • nach: V B 24/20, Geschäftsveräußerung im Ganzen, Gemeinde, Zweckverband, Auflösung, Übernahme, finanzielle Verpflichtung, Leistungsaustausch
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