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Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020, befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Kapitel:
Unternehmensbereich > Lohnsteuer > Sachbezüge
Unternehmensbereich > Lohnsteuer > Sachbezüge
Fundstellen
-
BMF 27.08.2020, IV A 4 - S 1547/19/10001 :001 (DOK 2020/0812428)
BStBl 2020 I S. 867
DStR 2020 S. 1963
DB 2020 S. 1934
StEd 2020 S. 561
UR 2021 S. 167
Normen
[EStG] § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1
[UStG] § 10 Abs. 4 Nr. 1
[EStG] § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1
[UStG] § 10 Abs. 4 Nr. 1
Zitiert in... / geändert durch...
- BMF 11.3.2022, SIS 22 03 93, Anwendung von BMF-Schreiben, bis zum 10.3.2022 ergangene Schreiben: Das Bundesfinanzministerium hat für S...
- BMF 18.3.2021, SIS 21 04 67, Anwendung von BMF-Schreiben, bis zum 17.3.2021 ergangene BMF-Schreiben: Das Bundesfinanzministerium hat f...
- BMF 15.12.2020, SIS 20 20 94, Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Änderungen zum 31. Dezember 2020: Der UStAE wurde in zahlreichen Punkten g...
Fachaufsätze
- LIT 04 13 81 V. Endert, BBK 19/2020 S. 922: Neufassung der Pauschbeträge für Sachentnahmen 2020 - Lit.; V. Endert, BBK 19/2020 S. 922; EStG § 4 Abs. ...

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