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Für Zwecke einer GbR genutzte Büroetage in einem Dreifamilienhaus als häusliches Arbeitszimmer der Gesellschafter
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Verschiedene Betriebsausgaben
		
			Unternehmensbereich > Gewinnermittlung > Verschiedene Betriebsausgaben
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG Berlin-Brandenburg 19.05.2020, 4 V 4016/20
									
 EFG 2020 S. 1224
			Normen
[AO 1977] § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
[EStG] § 4 Abs. 4, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
[FGO] § 69 Abs. 2 Satz 2, § 69 Abs. 3 Satz 1
					
	
			[AO 1977] § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
[EStG] § 4 Abs. 4, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
[FGO] § 69 Abs. 2 Satz 2, § 69 Abs. 3 Satz 1
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 08.10.2020, SIS 20 19 62, Gesellschafter, GbR, häusliches Arbeitszimmer, Bruchteilseigentum, Mehrfamilienhaus
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 8.10.2020, SIS 20 19 62, Zum Merkmal der häuslichen Einbindung eines Arbeitszimmers: Eine Einbindung in die häusliche Sphäre fehlt...
 
	
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