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Kindergeld, Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung bei Ausbildungsgängen, die eine Berufstätigkeit voraussetzen
Kapitel:
Privatbereich > Kinder
Privatbereich > Kinder
Fundstellen
-
BFH 23.01.2020, III R 62/18 (NV) (ECLI:DE:BFH:2020:U.230120.IIIR62.18.0)
BFH/NV 2020 S. 879
Anmerkungen:
T. Köster in DStZ 16/2020 S. 591
Normen
[EStG] § 32 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 4, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
[EStG] § 32 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 4, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG Düsseldorf, 26.09.2018, Kindergeld, Ausbildungsabschnitt, Berufsausbildung, Berufstätigkeit

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