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Umrechnung einer in Schweizer Franken erhaltenen Kinderzulage in Euro zur Ermittlung des Differenzkindergelds im Zeitraum von April 2012 bis Dezember 2014 nach dem am jeweiligen Auszahlungstag der Kinderzulage gültigen Wechselkurs (Nachfolgeentscheidung nach Vorabentscheidungsersuchen des FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.5.2018, 3 K 3144/15 zum EuGH und EuGH, Urteil v. 4.9.2019, C-473/18

Kapitel:
Privatbereich > Kinder
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 05.12.2019, 3 K 2234/19
Normen
[VO (EG) Nr. 883/2004] Art. 68 Abs. 1 Buchst. a, Art. 68 Abs. 2 Satz 1, Art. 68 Abs. 2 Satz 2
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