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Von einer Stadt als Gesellschafterin an eine kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaft gezahlte allgemeine Zuschüsse für die Personalkosten, die Raumkosten und die Kosten der Infrastruktur der Gesellschaft sind kein steuerbares Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustauschs i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, sondern echte nichtsteuerbare Zuschüsse

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Bemessungsgrundlage / Umsatzsteuer
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 22.06.2018, 9 K 1021/15
Normen
[UStG] § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3
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