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Kindergeld, Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung bei Ausbildung zum Bachelor of Laws nach Abschluss als Groß- und Außenhandelskaufmann
Kapitel:
Privatbereich > Kinder
Privatbereich > Kinder
Fundstellen
-
BFH 20.02.2019, III R 52/18 (NV) (ECLI:DE:BFH:2019:U.200219.IIIR52.18.0)
BFH/NV 2019 S. 829
Normen
[EStG] § 32 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 32 Abs. 4 Satz 2, § 32 Abs. 4 Satz 3, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
[EStG] § 32 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 32 Abs. 4 Satz 2, § 32 Abs. 4 Satz 3, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG Düsseldorf, 16.08.2018, SIS 18 18 07, Kindergeld, Ausbildungsabschnitt, Berufsausbildung, Berufstätigkeit

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