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- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten nach dem UZK, Abfrage personenbezogener Daten von Bediensteten und Aufsichtsratsmitgliedern, Angabe der Steuer-ID-Nr. und der zuständigen Finanzämter, Beschränkung auf die Leiter der Zollabteilung, Vorrang des Unionsrechts, vorbeugender Rechtsschutz durch Feststellungsklage
Kapitel:
Verschiedenes > Besteuerungsverfahren / Verschiedenes
Verschiedenes > Besteuerungsverfahren / Verschiedenes
Fundstellen
- FG Düsseldorf 06.02.2019, 4 K 1404/17 Z
Normen
[AO 1977] § 1 Abs. 1 Satz 2, § 139 b Abs. 2 Satz 1
[VO (EU) 2016/679] Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, Art. 6 Abs. 4
[FGO] § 41 Abs. 1, § 41 Abs. 2 Satz 1
[VO (EU) Nr. 952/2013] Art. 39 Buchst. a, Art. 95 Abs. 1 Buchst. b, Art. 233 Abs. 4
[AO 1977] § 1 Abs. 1 Satz 2, § 139 b Abs. 2 Satz 1
[VO (EU) 2016/679] Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 Buchst. c, Art. 6 Abs. 4
[FGO] § 41 Abs. 1, § 41 Abs. 2 Satz 1
[VO (EU) Nr. 952/2013] Art. 39 Buchst. a, Art. 95 Abs. 1 Buchst. b, Art. 233 Abs. 4

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