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Wirksame Stellung eines Antrags auf Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO ohne zeitgleiche oder im Zusammenhang stehende Abgabe einer Steuererklärung
Kapitel:
Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
Verschiedenes > Verjährung, Verwirkung
Fundstellen
-
FG Nürnberg 27.11.2018, 1 K 488/17
EFG 2019 S. 664
Normen
[AO 1977] § 171 Abs. 3
[AO 1977] § 171 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 23.09.2020, SIS 21 01 14, Ablaufhemmung, Hemmung der Verjährung, Festsetzungsverjährung, Antrag, Insolvenzverwalter, Wirksamkeit
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Nürnberg 17.9.2021, SIS 22 06 45, Anforderungen an einen Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO bei Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: Stel...
- BFH 23.9.2020, SIS 21 01 14, Anforderungen an einen Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO bei Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung: 1. O...

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