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Aufforderung an Darlehensnehmer nach § 160 AO zur Benennung des hinter einer Domizilgesellschaft als Darlehensgeberin stehenden wirklichen Darlehensgebers nicht ausreichend erfüllt, wenn benannte Person nicht glaubhaft Herkunft der Geldmittel darlegt

Kapitel:
International > Verschiedenes
Fundstellen
  1. FG München 17.09.2018, 7 K 1258/17, rkr.
    EFG 2019 S. 7
Normen
[AO 1977] § 90 Abs. 2, § 160 Abs. 1 Satz 1
[EStG] § 4 Abs. 4
[FGO] § 76 Abs. 1 Satz 4, § 96 Abs. 1 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: XI B 104/18, Benennungsverlangen, Mittelherkunft, Darlehen, Domizilgesellschaft
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