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Ablaufhemmung rückwirkend erlassener Bescheinigungen nach § 4 Nr. 20 und Nr. 21 UStG

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Fundstellen
  1. BMF 17.07.2018, III C 3 - S 7179/08/10005 :001
    BStBl 2018 I S. 820
    DStR 2018 S. 1617
    DB 2018 S. 1764
    UR 2018 S. 651
Normen
[UStG] § 4 Nr. 20, § 4 Nr. 21
Zitiert in... / geändert durch...
  • BMF 10.3.2023, SIS 23 04 20, Anwendung von BMF-Schreiben, BMF-Schreiben, die bis zum 9. März 2023 ergangen sind: Das Bundesfinanzminis...
  • BMF 11.3.2022, SIS 22 03 93, Anwendung von BMF-Schreiben, bis zum 10.3.2022 ergangene Schreiben: Das Bundesfinanzministerium hat für S...
  • BMF 18.3.2021, SIS 21 04 67, Anwendung von BMF-Schreiben, bis zum 17.3.2021 ergangene BMF-Schreiben: Das Bundesfinanzministerium hat f...
  • BMF 11.3.2020, SIS 20 02 53, Anwendung von BMF-Schreiben, bis zum 10.3.2020 ergangene BMF-Schreiben: Das Bundesfinanzministerium hat f...
  • BMF 18.3.2019, SIS 19 02 53, Anwendung von bis zum 15.3.2019 ergangenen BMF-Schreiben: Das Bundesfinanzministerium hat für Steuertatbe...
  • BMF 5.9.2018, SIS 18 13 81, Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt: Nach Ergehen des BMF-Schreibens...
  • FinMin Sachsen-Anhalt 19.7.2018, SIS 18 17 09, Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, verjährungshemmende Wirkung ressortfremder Grundlagenbeschei...
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