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Mit weiteren Dienstleistungen verbundene Vermietung von Zimmern an Prostituierte für Zwecke der Prostitution nicht nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 07.12.2017, 1 K 1921/17, rkr.
    EFG 2018 S. 886
Normen
[RL 2006/112/EG] Art. 135 Abs. 1 Buchst. l
[RL 77/388/EWG] Art. 13 Teil B Buchst. b
[UStG] § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 12 Abs. 2 Nr. 11
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