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Holdinggesellschaften, die zu mehr als 50 % ihres Betriebsvermögens Anteile an Personengesellschaften halten und verwalten, Bewertung der Anteile für Zwecke der Erbschaftsteuer nach dem Stuttgarter Verfahren

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Personengesellschaften
Fundstellen
  1. FG München 20.11.2017, 7 K 555/16
    EFG 2018 S. 274
Normen
[BewG] § 11 Abs. 2 Nr. 2, § 151 Abs. 1 Nr. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: II B 129/17, Anteilsbewertung, Kapitalgesellschaft, gemeiner Wert, Erbschaftsteuer
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