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Entgegenstehende Rechtskraft als negative Sachentscheidungsvoraussetzung eines Klageverfahrens, Unzulässigkeit eines Erlassantrags nach § 227 AO bezüglich Nachzahlungszinsen, wenn zuvor bereits ein mit denselben Argumenten begründeter Antrag auf eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO bezüglich der Nachzahlungszinsen bestandskräftig abgelehnt worden ist
Kapitel:
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
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Fundstellen
- FG des Landes Sachsen-Anhalt 14.06.2017, 3 K 1526/11, rkr.
Normen
[AO 1977] § 5, § 163, § 227, § 233 a
[FGO] § 40
[AO 1977] § 5, § 163, § 227, § 233 a
[FGO] § 40

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