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Strohmänner als Lieferanten, kein Vorsteuerabzug für Altgoldlieferungen bei Angabe falscher Namen, unrichtiger/unvollständigen Adressen der Lieferanten bzw. von Adressen von Briefkastenfirmen in den Eingangsrechnungen sowie bei "Kennenmüssen" des Leistungsempfängers über die Einbeziehung in einen Umsatzsteuerbetrug, kein Vorsteuerabzug aus ohne Zustimmung des leistenden Unternehmers vom Leistungsempfänger erstellten Gutschriften bzw. aus für Lieferungen eines Kleinunternehmers erstellten Gutschriften

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Vorsteuerabzug
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 15.11.2013, 1 K 1766/12, rkr.
Normen
[RL 2006/112/EG] Art. 178 Buchst. a, Art. 220 Abs. 1, Art. 224, Art. 226 Nr. 5
[UStG 2008] § 2 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 14 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 15
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