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Keine Verfassungswidrigkeit der Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 a GewStG, Hinzurechnung und Versteuerung in Fällen eines negativen Gewerbeertrags kein Ausnahmefall, der abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen begründen kann

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
  1. FG Hamburg 07.12.2016, 6 K 66/16
    DStRE 2018 S. 234
Normen
[AO 1977] § 163, § 164
[GewStG] § 7, § 8
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