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Übergang vom UmwStG 1995 zum UmwStG 2006, Maßgeblichkeit des Eingangs der Anmeldung beim Handelsregister, Fortführung des Unternehmens durch die übernehmende Gesellschaft, Anwendung von § 8 Abs. 4 KStG neben § 12 Abs. 3 UmwStG

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 13.12.2016, 6 K 6245/14, rkr.
    EFG 2017 S. 444
Normen
[KStG] § 8 Abs. 4
[UmwStG 1995] § 12 Abs. 3
[UmwStG 2006] § 12 Abs. 3, § 27 Abs. 2, § 27 Abs. 3 Satz 1
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