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Steuerbefreiung bzw. ermäßigter Steuersatz für gegenüber gesetzlicher Krankenkasse erbrachte Patienten- bzw. Krankentransporte mit Taxen durch zur Beförderung berechtigte Taxifahrer als Subunternehmer
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
		
			Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
			Fundstellen
			
	
			- FG Mecklenburg-Vorpommern 18.03.2015, 1 K 195/11
 
			Normen
[RL 77/388/EWG] Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. p, Anhang H Kategorie 5
[RL 2006/112/EG] Art. 98 Abs. 1, Art. 132 Abs. 1 Buchst. p, Anh. III Ziff. 5
					
	
			[RL 77/388/EWG] Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. p, Anhang H Kategorie 5
[RL 2006/112/EG] Art. 98 Abs. 1, Art. 132 Abs. 1 Buchst. p, Anh. III Ziff. 5
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: XI R 10/15 (BFH), Ermäßigter Steuersatz, Personenbeförderung, Taxifahrten, Gesetzliche Krankenkasse
 
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- FG des Landes Sachsen-Anhalt 22.12.2016, SIS 17 02 58, Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderungsleistungen eines Taxiunternehmers aufgrund einer mit einer ...
 - FG Baden-Württemberg 15.7.2015, SIS 15 21 96, Ermäßigter Steuersatz für mit Taxen durchgeführte Krankenfahrten: 1. Gegenüber einer gesetzlichen Kranken...
 
	
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