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Steuerneutralität, irrtümliche Zahlung der Mehrwertsteuer durch den Empfänger, Ablehnung der Erstattung der Mehrwertsteuer an den Dienstleistungserbringer
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Vorsteuerabzug
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Vorsteuerabzug
Fundstellen
-
EuGH 23.04.2015, Rs C-111/14 (ECLI:EU:C:2015:267)
UR 2015 S. 434
DStRE 2015 S. 937
HFR 2015 S. 620
Normen
[AEUV] Art. 267
[RL 2006/112/EG] Art. 193, Art. 194
[AEUV] Art. 267
[RL 2006/112/EG] Art. 193, Art. 194
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: Varhoven administrativen sad (Bulgarien), EG, EU, Bulgarien, Neutralität, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Steuerschuldner, Reverse-Charge-Verfahren
Zitiert in... / geändert durch...
- EuGH 21.11.2024, SIS 24 18 50, Gemeinsames Mehrwertsteuersystem, Vorsteuerabzug, Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, verspätet...
- FG München 16.5.2024, SIS 24 11 93, Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung infolge fehlenden Hinweises auf die elektronische Kommunikation nach § ...
- BFH 14.7.2015, SIS 15 21 09, Umsatzsteuer als Verbrauchsteuer i.S. des Unionsrechts und der Abgabenordnung: Es ist durch die Rechtspre...

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