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Dienstzimmer eines Richters als "anderer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2 EStG
Kapitel:
Lohnsteuer für Arbeitnehmer > Arbeitsmittel, Berufskleidung
Lohnsteuer für Arbeitnehmer > Arbeitsmittel, Berufskleidung
Fundstellen
-
BFH 06.11.2014, VI R 4/14 (NV)
BFH/NV 2015 S. 485
Normen
[EStG] § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2
[EStG] § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013, SIS 14 17 36, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Werbungskosten, Arbeitszimmer, Richter
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Berlin-Brandenburg 29.9.2022, SIS 23 04 80, Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer einer schwerbehinderten Steuerpflichtigen, die aus ge...
- FG Bremen 15.9.2016, SIS 16 27 11, Bei Vorhandensein eines "anderen Arbeitsplatzes" beim Arbeitgeber kein Abzug der Aufwendungen eines überw...
- FG Rheinland-Pfalz 7.9.2016, SIS 16 22 62, Häusliches Arbeitszimmer eines ausschließlich mit der Lehre betrauten Hochschuldozenten: Ein vom Arbeitge...

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