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Keine Festsetzung einer Altersvorsorgezulage für eine Beamtin für das Beitragsjahr 2004 bei Übermittlung der Einverständniserklärung zur Übermittlung von Besoldungsdaten an die Zentrale Stelle erst im Jahr 2011
			Kapitel: 
Privatbereich > Altersvorsorge
		
			Privatbereich > Altersvorsorge
			Fundstellen
			
	
			- FG Berlin-Brandenburg 06.03.2014, 10 K 14056/12, rkr.
			Normen
[AltvDV] § 12, § 15
[AO 1977] § 110 Abs. 1, § 110 Abs. 3
[EStG 2002] § 10 a Abs. 1 a, § 10 a Abs. 1 Satz 1, § 10 a Abs. 1 Satz 2, § 79 Satz 1, § 88, § 90 Abs. 1, § 91 Abs. 1
					
	
			[AltvDV] § 12, § 15
[AO 1977] § 110 Abs. 1, § 110 Abs. 3
[EStG 2002] § 10 a Abs. 1 a, § 10 a Abs. 1 Satz 1, § 10 a Abs. 1 Satz 2, § 79 Satz 1, § 88, § 90 Abs. 1, § 91 Abs. 1
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
	
	- nach: X R 24/14 (BFH), Altersvorsorgezulage, Beamter, Elektronische Übermittlung, Frist, Kenntnis, Wiedereinsetzung
 
	
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