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Nebenberufliche Erstellung von Lehrbriefen durch eine hauptberufliche Dozentin einer Verwaltungsschule nicht nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei, Strafverteidigungskosten eines stellvertretenden Direktors einer Verwaltungsschule weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastungen
Kapitel:
Privatbereich > Außergewöhnliche Belastungen (allgemeine)
Privatbereich > Außergewöhnliche Belastungen (allgemeine)
Fundstellen
-
Thüringer FG 12.02.2014, 3 K 926/13
EFG 2014 S. 1662
Normen
[AO 1977] § 40
[EStG 2007] § 3 Nr. 26, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1, § 33 Abs. 2
[AO 1977] § 40
[EStG 2007] § 3 Nr. 26, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1, § 33 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 13.12.2016, SIS 17 05 84, Nebenberufliche Tätigkeit, Freibetrag, Strafverteidigungskosten, Werbungskosten, Private Lebensführung
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Düsseldorf 22.3.2024, SIS 24 08 58, Abzug von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten, Überlagerung des beruflichen Veranlassungszusammen...
- BFH 13.12.2016, SIS 17 05 84, Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung: 1. Straf...
- Hessisches FG 25.2.2016, SIS 17 01 56, Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeit bei Aufwendungsersatz für einen Auditor im Akkreditierungsverfah...
- FG Nürnberg 15.4.2015, SIS 15 17 17, Einkünfte als Turnierrichter im Pferdedressur- und Springreiten sind nicht steuerbefreit gem. § 3 Nr. 26 ...

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