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Streitwert für ein nach dem 31.8.2009 erhobenes Klageverfahren wegen Kindergeldfestsetzung
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Verfahrenskosten
Rechtsbehelfe > Verfahrenskosten
Fundstellen
-
FG des Saarlandes 16.07.2014, 2 K 1420/13, rkr.
EFG 2014 S. 1990
Normen
[EStG] § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 62 Abs. 1 Satz 2
[GKG] § 52 Abs. 1, § 52 Abs. 3, § 63 Abs. 2 Satz 1, § 63 Abs. 2 Satz 2
[GKG 2004] § 42 Abs. 1 Satz 1
[EStG] § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 62 Abs. 1 Satz 2
[GKG] § 52 Abs. 1, § 52 Abs. 3, § 63 Abs. 2 Satz 1, § 63 Abs. 2 Satz 2
[GKG 2004] § 42 Abs. 1 Satz 1
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 26.3.2020, SIS 20 12 74, Anwendung des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG im Fall von Gewinnausschüttungen: 1. "Offensichtlich absehbare Auswi...
- FG Nürnberg 13.8.2015, SIS 15 27 38, Streitwertfestsetzung bei Untätigkeitsklage mit Zukunftswirkung in Kindergeldsachen nach § 52 Abs. 3 GKG ...
- FG Köln 23.7.2015, SIS 15 26 84, Streitwert in Kindergeldverfahren: Der Streitwert in Kindergeldverfahren errechnet sich nach den bis zur ...

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